Anrechenbare Inhalte
Die Fachgebiete Einführung in die Lebens- und Sozialberatung und Grundlagen der Lebens- und Sozialberatung kann entfallen, wenn Sie einer der nachfolgenden Ausbildungen absolviert haben:
aa) Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung oder
ab) Akademie für Sozialarbeit oder eine vergleichbare Studienrichtung oder
ac) Pädagogische, Berufspädagogische oder Religionspädagogische Akademie oder
ad) Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (Bildungsanstalt für Kindergärtner/innen) oder
ae) Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Bildungsanstalt für Erzieher/innen) oder
af) Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, BGBl. I Nr. 108/1997, oder
ag) human- oder sozialwissenschaftliche Studienrichtungen einschließlich Rechtswissenschaft, Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Soziologie, Medizin/Humanmedizin/Zahnmedizin, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Theologie, oder der postgraduellen Ausbildungen zum klinischen Psychologen, zum Gesundheitspsychologen oder zum Psychotherapeuten oder Fachhochschul-Studiengang aus dem Bereich Sozialarbeit oder
ah) psychotherapeutisches Propädeutikum gemäß dem Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990
Welche Inhalte bereits absolvierter Ausbildungen darüber hinaus anerkannt werden, ist mit dem Ausbildungsinstitut zu verhandeln.