Folgende Bestätigungen sind vom Ausbildungsinstitut auszustellen:

·   Zeugnis bzw. Diplom über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

·   Stundentafel der Lehrgangs

·   Liste der Personen die Methoden, Krisenintervention und Gruppenselbsterfahrung unterrichtet haben

Gesetzestext dazu:

1. Der Lehrgang hat insgesamt mindestens 584 Stunden in mindestens fünf Semestern zu umfassen. Die Ausbildungseinrichtung überprüft den Lernerfolg nachprüfbar schriftlich und mündlich.

2. Dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung müssen Belege betreffend den Namen der Person, durch die die Leitung der Gruppenselbsterfahrung erfolgt, samt Glaubhaftmachung ihrer Qualifikation gemäß § 4 Abs.

3 angeschlossen sein.3. Das Abschlusszeugnis enthält deutlich sichtbar das Logo der Lebens- und SozialberaterInnen.“

Darüber hinaus müssen Sie folgende Nachweise bringen:

30 Stunden Einzelselbsterfahrung bei einer ausbildungsberechtigten Person: Gesetzestext siehe hier Ausbildungsberechtigung Einzel- und Gruppenselbsterfahrung

750 Stunden fachliche Tätigkeit mit folgenden Inhalten:

Auszug aus dem BGBl. 140/2003

§ 2 (4) In den Bestätigungen über die fachliche Tätigkeit müssen die einzelnen Bestandteile, aus denen sich die fachliche Tätigkeit zusammensetzt, im Einzelnen ausgewiesen sein. Für jeden Bestandteil muss die genaue Stundenanzahl angegeben und in einer Gesamtaufstellung zusammengefasst sein. Eine Beratungseinheit und eine Supervisionseinheit gelten jeweils als eine anrechenbare Stunde fachlicher Tätigkeit. fachliche Tätigkeit Tabelle

Wie müssen die Bestätigungen aussehen:

Protokolle: Entweder Sie legen die Protokolle in anonymisierter vor oder bringen eine Bestätigung durch eine berechtigte Person (zB im Rahmen der Einzelsupervision oder der Institutionsleitung für die die Protokolle verfasst wurden). Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben wie die Protokolle zu verfassen sind, es sollte aber zumindest daraus hervorgehen: Name bzw. Kürzel des Klienten, Erstgespräch ja/nein, Datum, Dauer, wievielte Einheit, Thema bzw. Auftrag, Intervetionstechnik, weitere Vereinbarungen, ev. persönliche Reflexion und Themen für die Supervision beinhalten. Muster für ein Protokoll