§18 – Praxisnachweise

Zur Einreichung nach § 18 GWO sieht derzeit eine Stellungnahme durch die Fachgruppe Personenberater und Personenbetreuer Niederösterreichs wie folgt aus und unterliegt der freien Beweiswürdigung der ausstellenden Behörde (Bezirkshauptmannschaften) Grundlage der Begutachtung ist das BGBl 14. Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung in der gültigen Fassung vom 14. Feb. 2003 und das BGBL. 112/2006